Kehrwoch

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Die Kehrwoch, oft fälschlicherweise Kehrwoche genannt, ist eine kleinliche, schwäbische Erfindung, die vorgeblich der Hausinternen Hygiene dienen sollte.

Sie wird hauptsächlich von der schwäbischen Hausfrau selbst durchgeführt, wenn der Gatte nicht zuhause ist. Sollte er doch - wider erwarten - unverhofft auftauchen, fragt er meist: "Kehrsch Du grad, oder fliegsch noch fort?"

Die ordnungsgemäße Durchführung der Kehrwoch wird von der, in Stuttgarter ansässigen Oberdirektion zur Einhaltung der Kehrwoch (OzEdK) überwacht. Sie führt in einem Zentralregister Buch darüber, wer den schwersten Straftatbestand des Schwäbischen Strafgesetzbuches (SStGB) verletzt.

Dieser lautet wie folgt:

§1 SStGB:
Abs1: Wer es hinterhältig versäumt den Hausflur zu kehren, obwohl es laut Hausordnung seine Pflicht wäre, wird mit 4 Wochen Maultaschenentzug bestraft. Wahlweise ist die Strafe mit dem 2 wöchigen Verbot zu ersetzen, jegliche Speisen mit Rahmsoße zu übergießen. Abs2: hinterhältig verhält sich, wer seine Kehrwoche vorsätzlich oder fahrlässig versäumt. Abs3: Zur Durchsetzung der Hausordnung erhält die älteste Bewohnerin der Wohneinheit volle Vollzugsmacht.
Dieser Artikel ist ein Stumpf Diese Vorlage bescheinigt dem Artikel, was eigentlich jeder auf den ersten Blick erkennt: Er ist etwas zu kurz geraten. Ist das Thema für einen ausführlichen Artikel eher ungeeignet, so droht die Abschiebung ins Undictionary.
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