Todesstrafe
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kann tödlich sein |
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[Bearbeiten] Ursprung
Die Todesstrafe wurde ursprünglich von Gott in Form des natürlichen Ablebens erfunden. Später experimentierten diverse Pharaonen, aber auch die Römer mit verschiedenen Methoden - u.a. der Kreuzigung - herum, die Kreuzigung als Mittel zur Todesstrafe konnte sich aber letztendlich nicht durchsetzen, da sie sehr aufwendig war, viel Platz benötigte und das omnipräsente Herumstehen von Holzkreuzen in der römischen Landschaft mit von Blut verschmierten Gekreuzigten der Bevölkerung den Appetit und die Lebensfreude verdarb.
[Bearbeiten] Definition
Die Todesstrafe ist immer von der Staatsgewalt legitimiert bzw. angeordnet. Selbstjustiz, Mord und Totschlag aus niederen Beweggründen gelten nicht als Todesstrafe, obgleich sie im Endeffekt das Gleiche bewirken und von ähnlichen Motiven wie die staatlich legitimierte Todesstrafe geleitet werden.
[Bearbeiten] Henker
Henker sind ehemaliger Mitarbeiter aus dem SM Bereich, die für Ihre viel zu harten Methoden bekannt sind. Aufgrund der Beschwerden toter Gäste mussten sie ihren berufliche Perspektive erweitern.
[Bearbeiten] Moralische Bedenken
In vielen aufgeklärten Bevölkerungsschichten, besonders in Westeuropa, gilt die Todesstrafe als verachtungswürdig und anachronistisch. Diese Menschen vertreten die Meinung, nur das Schicksal dürfe letztendlich entscheiden, wann es Zeit für eine Menschenseele sei, die Erde zu verlassen und ignorieren bei ihrer Bewertung der Todesstrafe, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der das Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn gilt und nur mit der Durchsetzung dieses Prinzips eine effektive Eindämmung des Kapitalverbrechens bzw. eine Durchsetzung staatlicher Interessen gewährleistet werden kann.
[Bearbeiten] Der Abschreckungseffekt
Die Verfechter der Todesstrafe behaupten, die Todesstrafe hätte einen hohen Abschreckungseffekt auf potentielle Straftäter und würden diese von schweren Straftaten abhalten. Studien haben zwar ergeben, dass diese Behauptungen aus der Luft gegriffen sind und die Kriminalitätsstatistik bei Schwerverbrechen in Ländern mit der Todesstrafe keinen nennenswerten Unterschied zu Ländern ohne Todesstrafe aufweisen, doch hilft die Selektive Wahrnehmung den gesetzgebenden Organe bei der erfolgreichen Verdrängung dieser Fakten und ermöglicht so ein unbeschwertes, staatlich legitimiertes Morden.
[Bearbeiten] Vorteile
Die Existenz der Todesstrafe bietet zahlreiche pekuniäre, soziale und allgemein-gesellschaftliche Vorteile, welche die moralischen Bedenken mehr als wett machen. Dazu gehören:
- Beseitigung von Revolutionären und Dissidenten.
- Beseitigung von Drogendealern, Prostituierten und sonstigen, nicht lebenswerten Individuen.
- Entlastung der Zuchthäuser.
- Beförderung des Sozialkassenverträglichen Frühablebens.
- Wird ein Unschuldiger zu Gefängnis verurteilt, wird er oft zum Querulanten, verlangt Rehabilitierung, Wiedergutmachungszahlungen u.s.w. Das beschäftigt ohnehin überarbeitete Beamte und belastet die Staatskasse. Nach einer Hinrichtung dagegen herrscht Ruhe.
[Bearbeiten] Methoden
- Vierteilen - War eine sehr populäre Art der Todesstrafe im Mittelalter und wird heute kaum noch eingesetzt. Der Hinzurichtende wird mit dieser Methode - nachdem man seine Arme und Beine mit vier Seilen an vier Pferde gebunden hat und diese dann auseinander treibt - in vier gleiche Teile geteilt. Wahlweise können die Pferde auch durch vier Henker ersetzt werden, die mit großer Kraft an den Stricken zerren, bis es den Verurteilten sprichwörtlich auseinanderreißt. Je nach Schwere der begangenen Tat wird das Opfer gerne auch bei lebendigem Leibe zerrissen, was den Abschreckungseffekt für das beiwohnende Publikum immens steigert, für den Zerrissenen ist dieses Verfahren aber sehr gesundheitsgefährdend.
Leider werden bei diesem Verfahren die Pferde grossen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Deshalb setzen sich seit langem mit zunehmenden Erfolg Tierschutzorganisationen dafür ein, diese Methode der Hinrichtung abzuschaffen.
- Rädern
- Steinigen - In islamischen Ländern immer noch eine populäre, aber für den Hingerichteten sehr schmerzhafte und entwürdigende Angelegenheit. Besonders EhebrecherInnen werden mithilfe dieser Methode aus dem Leben befördert.
- Erhängen - Ist etwas aus der Mode gekommen, wurde aber in jüngster Zeit z.B. bei der Vollstreckung von Saddam Husseins Todesurteil wirksam angewandt. Aufgrund eines Hinrichtungsfehlers brach man dem Diktator leider sein Genick, was einen lauten Knacks erzeugte und die Tonspur des Hinrichtungsvideos übersteuern ließ.
- Guillotine - Ermöglicht dem Delinquenten eine geringfügige Verlängerung seiner Lebenszeit, da sein vom Rumpf getrennter Kopf noch einige Sekunden mit rollenden Augen herumkullern kann, bevor der Geist das sinkende Schiff verlässt und in die Ewigen Jagdgründe einzieht.
- Erschießen - Sicherlich die „sauberste“ Methode der Todesstrafe, sowohl für den Verurteilten, als auch für den ausführenden Schützen. Der Genickschuss sollte aber präzise angebracht werden, da sonst eine Nachbearbeitung erforderlich ist oder der Angeschosssene lebendig begraben wird.
- Elektrischer Stuhl - Verbraucht sehr viel Strom und ist daher ökologisch bedenklich.
- Giftspritze - Kann zu einem qualvollen Tod des Hinzurichtenden führen, wenn der zu injiziernede Giftcocktail von den Scharfrichtern nicht ordnungsgemäß angemischt wird. Von Krämpfen geschüttelt, bekommt der Sterbende Schaum vor den Mund und seine Gliedmaßen zucken unkontrolliert vor sich hin.
- Gaskammer - Wird heute in den USA immer noch angewandt, allerdings mit bedenklichem Erfolg, da diese Methode einfach zu aufwendig und psychologisch belastend für die an der Hinrichtung teilnehmenden Zuschauer und Henker ist, die mit ansehen, wie der Delinquent qualvoll an den toxischen Gasen verendet.
- Uschi Glas Hautcreme - Eine sadistische Methode, mit der viele Unlawful combattants in Guantanamo und Abu Ghraib über den Jordan gebracht werden. Bei dieser Methode stellt sich die Definitionsfrage der Todesstrafe, da die Inhaftierten nicht von Fertiggerichten zum Tode verurteilt worden sind, sondern von den Lagerkommandanten willkürlich mit der Hautcreme gequält werden. Daher wäre die Bezeichnung: „Folterung mit Todesfolge“ korrekter. Diese Behandlung wurde in die UN-Charta für besonders verachtenswerte Foltermethoden aufgenommen.
- Beschallung mit deutscher Volksmusik, Country&Western und Metal.
[Bearbeiten] Länder, in denen die Todesstrafe praktiziert wird
Ägypten, Äqutaorial Guniea, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Antiguas und Barbuda, Bahaas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Bayern, Belarus (Weißrussland), Belize, Benin, Botswana, Burundi, China, Dominica, Eritrea, Gabun, Ghana, Guatemala, Guinea, Guyana, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kirgistan, Kenia, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberien, Libyen, Malawi, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mongolei, Myanmar, Neukölln, Nordkorea, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomgebiete, Philippinen, Ruanda, St. Christopher & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadinen, Sambia, Saudi-Arabien, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Somalia, Sudan, Südkorea, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Tauberbischofsheim Thailand, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam.
[Bearbeiten] Singapur
Eine interessante Praxis bei der Durchführung der Todesstrafe hat Singapur. Es gibt dort zwei Arten von Todesstrafen: die zwingende Todesstrafe und die nichtzwingende Todesstrafe. Die zwingende Todesstrafe muss von einem Richter beispielsweise dann verhängt werden, wenn der Angeklagte des Handels mit Cannabis überführt wurde. Die Todesstrafe ist dagegen nicht zwingend, wenn der Angeklagte an einer Initiative und Verabredung zur Ermordung des Präsidenten teilgenommen hat.
Aus diesem Grunde findet sich in zeitgemäßen Singapur-Reiseführern zunehmend die Empfehlung, dass Rucksacktouristen ihre Reisekasse lieber durch Präsidentenmorde aufbessern sollten, statt durch Verkauf von Joints.
[Bearbeiten] Statistik
Weltweit warten etwa 20.000 Menschen in Todeszellen auf ihr Todesurteil.
- 2004 wurden weltweit mindestens 3.797 Hinrichtungen ausgeführt und 7.395 Todesurteile verhängt.
- 2005 wurden weltweit mindestens 2.148 Hinrichtungen ausgeführt und weitere 5.186 verhängt. (Quelle: Amnesty International)


